Papageienhilfe Aachen e.V.
1. Ausgabe Spezial 1/96
Für Freunde und Mitglieder

Papageienhilfe Aachen e.V.

| Inhatsverzeichnis - Ausgabe Spezial 1 |
| 1. Liebe Mitglieder und Freunde | 2. Agapornidenarten | 3. Coco antwortet | 4. Vogelparks in Europa |
| 5. Ein Papagei erobert Europa | 6. Einzelhaltung heute noch vertretbar? | 7. Die Ernährung von Papageien |
| 8. Krankheiten der Papageien | 9. Hartmut Meyer: Alexandersittiche | 10. Erhaltungszuchtprogramme |
| 11. Papageieneinkauf | 12. Beitritt in den BNA | 13. Papageienhaltung im Dschungel der Paragraphen |
| 14. Geduld muß man haben | 15. Als unsere Papageien Urlaub machten |
| 16. Größte Papageienvolieren Aachens | 17. Mein Lorchen Seite | 18. Der Käfig: Gefängnis oder Heim? |
| 19. Eine Gefahr für Papageien: Vergiftungen | 20. Der Graupapagei |

Papageienhaltung im Dschungel der Paragraphen

Nur mit großer Kraftanstrengung des BNA und der Züchter konnte verhindert werden, daß die 1987 in Kraft getretene Bundesartenschutzverordnung ein generelles Haltungsverbot für exotische Heimtiere umfaßte, was ein Ende jeder Sittich- und Papageienhaltung bedeutet hätte.

Während dies gerade noch verhindert werden konnte, begann dann aber ein wohl einzigartiges Kesseltreiben gegen die Halter von exotischen Heimtieren. "Papageienhalter sind potentielle Verbrecher." Diese Äußerung der SPD Abgeordneten Blunck macht deutlich, welcher Wind den Papageienhaltern nun entgegenwehte.

Die in der Bundesartenschutzverordnung festgelegte Meldepflicht, die alle Sittiche und Papageien mit Ausnahme des Wellen-, des Nymphen- und des Halsbandsittichs umfaßte wurde von allen Behörden unterschiedlich ausgelegt.

Als besonders eifrig erwiesen sich die hessischen Naturschutzbehörden. Sie handelten nach dem Wahlspruch: Erst beschlagnahmen, dann fragen. Erst langsam organisierte sich der Widerstand der diskriminierten Papageienhalter.

In Gesprächen mit Politikern wurde versucht, auf die Probleme der Halter aufmerksam zu machen. Bald schon gelang es die Politiker davon zu überzeugen, daß Papageienhalter keine "Tierverbraucher" sind, sondern das ihnen das Wohl ihrer Schützlinge sehr wohl am Herzen liegt.

So zeigte der BNA auf, daß sich Tierhaltung und Artenschutz keineswegs ausschließen.

Da sich die bisherige Form der Bundesartenschutzverordnung als undurchführbar erwiesen hatte, kam es 1994 zu einer Novellierung, auf die der BNA Einfluß im Sinne der Papageienhalter ausüben konnte. So wurde die Meldepflicht für fast alle australischen Sittiche, sowie einen Großteil der Agapornidenarten abgeschafft, da sie für diese Arten, die seit Generationen in Menschenobhut gezüchtet werden, einen überflüssigen Aufwand bedeutete.

Aber diese durchweg positiven Änderungen sind leider noch kein Grund zur Entwarnung.

So versuchen immer wieder verschiedene Bundesländer im Bundesrat die sogenannte Positivliste durchzudrücken. Diese Liste enthält alle Wildtierarten, die dann noch in Menschenobhut gehalten werden dürfen. Für uns Papageienfreunde würde dies bedeuten, das wir nur noch den Wellensittich, den Nymphensittich und einige Agapornidenarten halten dürften.

Nur durch den engagierten Einsatz des BNA konnte hier bisher Schlimmeres verhindert werden.

Aber unsere Gegner schlafen nicht. Äußerungen wie "Unser Ziel ist es, die Haltung von Wildtieren in Menschenhand zu verbieten" , zeigen was uns in Zukunft noch erwarten wird.

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