| Inhatsverzeichnis - Ausgabe
36 |
| 1. Liebe Mitglieder und Freunde | 2. Zoohandlungen... | 3. Gefahren für Volierenvögel | 4. Vögel im Aachener Tierheim | 5. Geflügelpest |
Die Geflügelpest- Gefahr für Coco?
Seit
einigen Wochen herrscht in den Niederlanden und Belgien die Geflügelpest, die nun auch Deutschland erreicht hat. In wieweit
besteht jedoch Gefahr für unsere gefiederten Freunde und was
können wir als Papageienhalter unternehmen?
Eine weltweit verbreitete Vogelseuche
Die Krankheit hat viele Namen: Atypische Geflügelpest, Pseudo-Geflügelpest,
Aviäre Pneumoenzephalitis, Ranikhet-Krankheit … heute
hat sich jedoch weitgehend die Bezeichnung Newcastle-Krankheit
durchgesetzt (englisch: Newcastle Disease, abgekürzt ND).
Die Krankheit wird durch das aviäre Paramyxovirus-1, das so
genannte Newcastle Disease Virus (NDV) verursacht. Sie wurde erstmals
1926 auf der indonesischen Insel Java gefunden; noch im gleichen
Jahr schleppte ein Schiff die Seuche in Großbritannien ein.
Das Schiff aus dem Fernen Osten hatte in Newcastle on Tyne angelegt.
Schiffsabfälle, die auch Hühnerkadaver enthielten, wurden
an Hühner in Newcastle verfüttert, die daraufhin alle
starben. Daher stammt der Name Newcastle-Krankheit.
In der Folge hat sich die Krankheit sehr schnell über die
ganze Welt verbreitet. Auch in europäischen Ländern kommt
es immer wieder zu Ausbrüchen, so vor zwei Jahren in Italien
und Dänemark.
Die ND ist durch die Geflügelpestverordnung seit 1994 gesetzlich
geregelt und unterliegt der Anzeige- und Bekämpfungspflicht.
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Was sind die Symptome?
Apathie, Atemnot, Schwellungen in der Kopfregion( Ödeme),
gestörte Blutgerinnung verursacht großflächige
Organblutungen, Durchfall; Fieber, Atemwegsprobleme sowie Lähmungen
der Flügel und Beine.
Wie überträgt
sich das Virus?
Ü
ber den Kot der Tiere sowie Sekreten aus Nase, Rachen und Augen.
Die Vieren werden von wildlebendem Geflügel übertragen,
z.B. Tauben oder Wildenten. Entfernungen von einigen hundert Metern
legt das Virus über den Luftweg ab.
Die Ansteckungszeit beträgt 2 bis 28 Tage.
Für wen ist die Geflügelpest gefährlich?
Zur Geflügelpest gehören verschiedene Virenstämme;
Hühner, Enten, Gänse und Puten sind am meisten betroffen.
Einige der Viren können auch Papageien und Sittichen gefährlich
werden, das Risiko einer Ansteckung bei der augenblicklich herrschenden
Geflügelpest ist sehr gering.
Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich, sie kann
dann ähnlich einem grippalen Infekt verlaufen. Menschen, deren
Arbeitsplatz im Bereich des Nutztiergeflügels liegt könnten
davon betroffen sein.
Kann
der Papageienhalter vorbeugende Maßnahmen treffen?
Wenn auch das Risiko für Papageien und Sittiche gering ist,
es ist vorhanden.
Zunächst betrachten wir einmal den privaten Vogelhalter, der
seine Lieblinge in Wohnung oder Haus beherbergt. Hier besteht kein
Grund zur Panik, die im Haushalt lebenden Vögel kommen nicht
mit den Wildvögeln in Kontakt, selbst ein geöffnetes
Fenster stellt in den von der Geflügelpest betroffenen Gebieten
praktisch kein Risiko dar.
Etwas
anders sieht es hingegen bei den Vogelliebhabern aus, die ihre
Pfleglinge im heimischen Garten in einer Volierenanlage untergebracht
haben. Die Außenvolieren stehen in direktem Kontakt mit der
Natur, Übertragungen durch Wildvögel wären möglich.
Bricht
in einem Gebiet die Geflügelpest aus, ist der Geflügelhalter
zur Stallhaltung verpflichtet, d.h. alle Tiere kommen in den Stall
um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Anders
sieht das bei den Papageien- und Sittichvolieren aus, hier ist
der Halter nicht verpflichtet seine Vögel ausschließlich
in den Schutzräumen der Volierenanlage unterzubringen. Begründung
ist hier wieder die relativ geringe Ansteckungsgefahr für
die Psittaziden.
Wer jedoch in den betroffenen Gebieten seine Papageien auch weiterhin
an der frischen Luft sehen möchte, der sollte vorsorglich
die Außenvolieren im Dachbereich abdecken, z. B. mit Plexiglas.
So verhindert man die mögliche Verunreinigung bzw. Ansteckungsgefahr
durch herabfallenden Kot von Wildvögeln.
Kann man die Tiere impfen?
Es gibt Impfstoffe, die Impfungen dürfen allerdings nur mit
Genehmigung der zuständigen Behörden durchgeführt
werden.
In
der aktuellen Situation ist eine Impfung einzelner Papageien
und Sittiche bei Privathaltern und Hobbyzüchtern nicht möglich,
aufgrund des geringen Risikos einer Übertragung auch nicht
nötig.
Ausnahmen
bilden hier die Tiere zoologischer Gärten in den
betroffenen Gebieten.
Worauf sollte man noch achten?
Wer in den betroffenen Gebieten
wohnt sollte das Reisen mit seinen gefiederten Freunden unterlassen,
das gilt auch für vermeidbare
Kurzaufenthalte, wo der Vogel an einem Wochenende von A nach B
transportiert wird.
Wer
mit dem Gedanken spielt, sich weitere Papageien und Sittiche
anzuschaffen sollte genau prüfen, woher die Tiere stammen,
dies gilt besonders für die grenznahen Tierkäufe aus
Belgien und den Niederlanden.
Besser, man verschiebt die Anschaffung des Tieres auf einen späteren
Zeitpunkt.
Wenn sich das nicht mehr verschieben lässt, ist unbedingt
auf die Einhaltungen von Quarantäne- und Hygienevorschriften
zu achten.
Neu
erworbene Tiere sollten gründlich von Tierarzt untersucht
werden, eine Quarantänezeit von 4 bis 12 Wochen ist einzuhalten.
Der
Tierarzt gibt genaue Auskunft über die Art der Desinfektionsmittel
und deren Anwendung.
Abschließend kann man sagen: Augenblicklich besteht für
Papageien und Sittiche sehr wenig Ansteckungsgefahr und wenn der
Vogelhalter die Schutzmaßnahmen beachtet, ist das Risiko
in den betroffenen Gebieten äußerst gering.
Verdacht auf Ansteckung besteht, wenn innerhalb weniger Tage unverhältnismäßig
viele Vögel eines Halters plötzlich verenden, hier sollte
dem zuständigen Veterinäramt Meldung gemacht werden
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