Papageienhilfe Aachen e.V.
36. Ausgabe 2/03
Für Freunde und Mitglieder

Papageienhilfe Aachen e.V.

| Inhatsverzeichnis - Ausgabe 36 |
| 1. Liebe Mitglieder und Freunde | 2. Zoohandlungen... | 3. Gefahren für Volierenvögel | 4. Vögel im Aachener Tierheim |
5. Geflügelpest |

Die Geflügelpest- Gefahr für Coco?

Seit einigen Wochen herrscht in den Niederlanden und Belgien die Geflügelpest, die nun auch Deutschland erreicht hat. In wieweit besteht jedoch Gefahr für unsere gefiederten Freunde und was können wir als Papageienhalter unternehmen?

Eine weltweit verbreitete Vogelseuche
Die Krankheit hat viele Namen: Atypische Geflügelpest, Pseudo-Geflügelpest, Aviäre Pneumoenzephalitis, Ranikhet-Krankheit … heute hat sich jedoch weitgehend die Bezeichnung Newcastle-Krankheit durchgesetzt (englisch: Newcastle Disease, abgekürzt ND). Die Krankheit wird durch das aviäre Paramyxovirus-1, das so genannte Newcastle Disease Virus (NDV) verursacht. Sie wurde erstmals 1926 auf der indonesischen Insel Java gefunden; noch im gleichen Jahr schleppte ein Schiff die Seuche in Großbritannien ein. Das Schiff aus dem Fernen Osten hatte in Newcastle on Tyne angelegt. Schiffsabfälle, die auch Hühnerkadaver enthielten, wurden an Hühner in Newcastle verfüttert, die daraufhin alle starben. Daher stammt der Name Newcastle-Krankheit.
In der Folge hat sich die Krankheit sehr schnell über die ganze Welt verbreitet. Auch in europäischen Ländern kommt es immer wieder zu Ausbrüchen, so vor zwei Jahren in Italien und Dänemark.
Die ND ist durch die Geflügelpestverordnung seit 1994 gesetzlich geregelt und unterliegt der Anzeige- und Bekämpfungspflicht. .

Was sind die Symptome?
Apathie, Atemnot, Schwellungen in der Kopfregion( Ödeme), gestörte Blutgerinnung verursacht großflächige Organblutungen, Durchfall; Fieber, Atemwegsprobleme sowie Lähmungen der Flügel und Beine.

Wie überträgt sich das Virus?
Ü ber den Kot der Tiere sowie Sekreten aus Nase, Rachen und Augen. Die Vieren werden von wildlebendem Geflügel übertragen, z.B. Tauben oder Wildenten. Entfernungen von einigen hundert Metern legt das Virus über den Luftweg ab.
Die Ansteckungszeit beträgt 2 bis 28 Tage.

Für wen ist die Geflügelpest gefährlich?
Zur Geflügelpest gehören verschiedene Virenstämme; Hühner, Enten, Gänse und Puten sind am meisten betroffen.
Einige der Viren können auch Papageien und Sittichen gefährlich werden, das Risiko einer Ansteckung bei der augenblicklich herrschenden Geflügelpest ist sehr gering.

Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich, sie kann dann ähnlich einem grippalen Infekt verlaufen. Menschen, deren Arbeitsplatz im Bereich des Nutztiergeflügels liegt könnten davon betroffen sein.

Kann der Papageienhalter vorbeugende Maßnahmen treffen?
Wenn auch das Risiko für Papageien und Sittiche gering ist, es ist vorhanden.
Zunächst betrachten wir einmal den privaten Vogelhalter, der seine Lieblinge in Wohnung oder Haus beherbergt. Hier besteht kein Grund zur Panik, die im Haushalt lebenden Vögel kommen nicht mit den Wildvögeln in Kontakt, selbst ein geöffnetes Fenster stellt in den von der Geflügelpest betroffenen Gebieten praktisch kein Risiko dar.

Etwas anders sieht es hingegen bei den Vogelliebhabern aus, die ihre Pfleglinge im heimischen Garten in einer Volierenanlage untergebracht haben. Die Außenvolieren stehen in direktem Kontakt mit der Natur, Übertragungen durch Wildvögel wären möglich.

Bricht in einem Gebiet die Geflügelpest aus, ist der Geflügelhalter zur Stallhaltung verpflichtet, d.h. alle Tiere kommen in den Stall um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Anders sieht das bei den Papageien- und Sittichvolieren aus, hier ist der Halter nicht verpflichtet seine Vögel ausschließlich in den Schutzräumen der Volierenanlage unterzubringen. Begründung ist hier wieder die relativ geringe Ansteckungsgefahr für die Psittaziden.
Wer jedoch in den betroffenen Gebieten seine Papageien auch weiterhin an der frischen Luft sehen möchte, der sollte vorsorglich die Außenvolieren im Dachbereich abdecken, z. B. mit Plexiglas. So verhindert man die mögliche Verunreinigung bzw. Ansteckungsgefahr durch herabfallenden Kot von Wildvögeln.

Kann man die Tiere impfen?
Es gibt Impfstoffe, die Impfungen dürfen allerdings nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden durchgeführt werden.

In der aktuellen Situation ist eine Impfung einzelner Papageien und Sittiche bei Privathaltern und Hobbyzüchtern nicht möglich, aufgrund des geringen Risikos einer Übertragung auch nicht nötig.

Ausnahmen bilden hier die Tiere zoologischer Gärten in den betroffenen Gebieten.

Worauf sollte man noch achten?
Wer in den betroffenen Gebieten wohnt sollte das Reisen mit seinen gefiederten Freunden unterlassen, das gilt auch für vermeidbare Kurzaufenthalte, wo der Vogel an einem Wochenende von A nach B transportiert wird.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich weitere Papageien und Sittiche anzuschaffen sollte genau prüfen, woher die Tiere stammen, dies gilt besonders für die grenznahen Tierkäufe aus Belgien und den Niederlanden.
Besser, man verschiebt die Anschaffung des Tieres auf einen späteren Zeitpunkt.
Wenn sich das nicht mehr verschieben lässt, ist unbedingt auf die Einhaltungen von Quarantäne- und Hygienevorschriften zu achten.

Neu erworbene Tiere sollten gründlich von Tierarzt untersucht werden, eine Quarantänezeit von 4 bis 12 Wochen ist einzuhalten.

Der Tierarzt gibt genaue Auskunft über die Art der Desinfektionsmittel und deren Anwendung.

Abschließend kann man sagen: Augenblicklich besteht für Papageien und Sittiche sehr wenig Ansteckungsgefahr und wenn der Vogelhalter die Schutzmaßnahmen beachtet, ist das Risiko in den betroffenen Gebieten äußerst gering.
Verdacht auf Ansteckung besteht, wenn innerhalb weniger Tage unverhältnismäßig viele Vögel eines Halters plötzlich verenden, hier sollte dem zuständigen Veterinäramt Meldung gemacht werden

 

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