| Inhatsverzeichnis - Ausgabe
29 |
| 1. Liebe Mitglieder und Freunde | 2. Sie Auch? | 3. Nachwuchs erwünscht! | 4. Sachkundenachweis | 5. Der Bourkesittich |
Sachkundenachweis
Die neue Bundesartenschutzverordnung trat zum 01.01.01 in Kraft und brachte nicht nur eine neue Kennzeichnungspflicht mit sich, wie wir in der letzten Coco-News berichteten, der Sachkundenachweis ist die zweite große Neuerung.
In der Regel weiß der Vogelhalter/ -züchter über die Pflege, Haltung und Unterbringung seiner Vögel Bescheid. Durch die Aufnahme des Sachkundenachweises ergeben sich aber ebenfalls für die praktische Arbeit Neuerungen, die unbedingt zu beachten sind.
Bisher lag die Sachkunde weitgehend in der Eigenverantwortung des Vogelhalters/ -züchters und insbesondere die Fortbildung war seinem Ermessen überlassen. Zu beachten waren dabei immer schon die Regeln des Tierschutztes. Künftig ist die artenschutzrechtliche Sachkunde eine Voraussetzung für die Haltung von Vögeln, die auf Verlangen der zuständigen Naturschutzbehörde nachzuweisen ist.
Der Sachkundenachweis enthält die drei wichtigen Elemente:
- Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Vögel
- Gewähr für ausreichende Einrichtungen
- Persönliche Zuverlässigkeit des Halters
Neu im Artenschutzrecht ist der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit als Voraussetzung der Haltung. Persönliche Zuverlässigkeit bedeutet, daß der Vogelhalter/ -züchter unbescholten ist und insbesondere nicht gegen die Bestimmungen des Artenschutzes verstoßen hat. Diese Anforderung liegt im Interesse der Tiere und fördert die Erhaltung der Schutzbestimmungen.
Der Gegenstand der Kenntnisse ist genau umschrieben. Es muß sich um Kenntnisse der Haltung und Pflege der gehaltenen und gezüchteten Vogelart handeln. Dazu gehören nicht nur spezifische Kenntnisse über die biologischen Grundlagen sowie Anatomie und Gefieder, über die Ernährung ( Ernährungstypen, Futtermittelkunde, Inhaltsstoffe u.s.w. ), über das Verhalten, über evtl. Krankheiten ( Symptome häufiger Krankheiten und Hygiene ) und über die Zuchtmöglichkeiten, sondern auch allgemeine Grundkentnisse über die Vogelarten und vor allem Wissen über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen.
Über die Einrichtungen, in denen Vögel gehalten werden können, haben wir bereits in der vorigen Coco-News informiert, das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien kann gegen DM 1,50 in Briefmarken bei unserer Geschäftsstelle angefordert werden.
Ein Verstoß gegen den Sachkundenachweis wird nicht nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, so kann die Naturschutzbehörde in diesem Fall die Haltung und die weitere Zucht der Vögel untersagen!
So gut der Sachkundenachweis auch gedacht ist, wir sind alle gespannt auf die praktische Umsetzung! Hilfestellung in Form eines Fortbildungskurses bietet der BNA ( www.bna-ev.de ).
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