Papageienhilfe Aachen e.V.
29. Ausgabe 3/01
Für Freunde und Mitglieder

Papageienhilfe Aachen e.V.

| Inhatsverzeichnis - Ausgabe 29 |
| 1. Liebe Mitglieder und Freunde | 2. Sie Auch? | 3. Nachwuchs erwünscht! | 4. Sachkundenachweis | 5. Der Bourkesittich |

Nachwuchs erwünscht !

Wer Papageien oder Sittiche züchten will, benötigt eine offizielle Zuchtgenehmigung. Dabei ist es unerheblich, ob nur das in der Wohnung gehaltene Wellensittich-Pärchen oder eine größere Anzahl von Tieren in einer Voliere Nachwuchs bekommen soll. Eine Zuchtgenehmigung bekommt man auf Antrag beim zuständigen Veterinäramt, dort muß man sich auch nach den jeweiligen Modalitäten erkundigen.

Eine räumliche Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die tiergerechte Unterbringung der Vögel ( Käfiggröße, Voliere mit Schutzraum etc.) sowie das Vorhandensein eines Quarantäneraums, in dem man bei Bedarf erkrankte Tiere oder Tiere mit Verdacht auf eine Psittacose- Erkrankung ( Papageienkrankheit ) unterbringen kann.

Einen Sachkundenachweis über die gängigsten Papagei- und Sitticharten wird in der Regel durch einen Vertreter des Veterinäramtes ( meist der zuständige Amtstierarzt ) in Form einer mündlichen Prüfung beim zukünftigen Züchter Zuhause erbracht. Dabei wird die Artenkenntnis, die notwendigen Haltungsbedingungen, die richtige Fütterung und vor allem das Verhalten bei Krankheiten überprüft.

Im besonderen Maße wird dabei auf die Vorschriften der Psittacose-Verordnung eingegangen, da diese Krankheit auch für den Menschen ansteckend sein kann.

Die Bestimmungen hierzu findet man in entsprechenden Fachbüchern, beim Veterinäramt und den Fachverbänden wie z.B. BNA, AZ; Zentralverband zoologischer Fachbetriebe u.a..

Ist der Veterinär von der Unterbringung und von der Sachkunde überzeugt, stellt er eine Zuchtgenehmigung aus. Mit dieser kann man bei den entsprechenden Stellen die für den zu erwartenden Nachwuchs benötigten Ringe erwerben. Dort bekommt man auch das Nachweisbuch, in dem alle Zugänge und Abgaben sowie ggf. der Tod von Tieren zu vermerken ist.

Erst nach Erhalt der Genehmigung ist man berechtigt den Vögeln die Möglichkeit zum Nisten zu geben bzw. die Nachzuchten Privat oder an den Handel abzugeben.

 

 

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